Dr. phil. Dominic Heinz

Akteure und Institutionen sowie Wandel und Reform von Politik

Sommersemester 2016

Leibniz Universität Hannover

„Verwaltungspolitik der Länder im Vergleich“

Entsprechend des Grundgesetzes obliegt in Deutschland den Ländern die Ausführung von Bundesgesetzen. Bundesgesetze, die sich auf Behördeneinrichtung auswirken, ziehen eine Zustimmungspflicht des Bundesrats nach sich. Darüber hinaus üben die Länder weitere eigene, exklusive Länderkompetenzen aus. In diesem Fällen spielt der Bundesrat keine Rolle, so dass sich die ausschließliche Kompetenz der Länder darin äußert. Dennoch stimmen sich die Länder untereinander ab in ihren ausschließlichen Kompetenzen. In den exklusiven Länderkompetenzen ist nicht nur die Einrichtung des Verwaltungsverfahrens die Aufgabe der Länder, sondern auch die autonome Gestaltung der Politik. Den Ländern gelingt dies ebenfalls durch die Einrichtung von Behörden und Verwaltungen, allerdings richten sich die Länder in diesen Fällen nicht nach einem Bundesgesetz. Doch nach welchen Faktoren richtet sich die Einrichtung der Verwaltungen der Länder? Die Einrichtung von Verwaltungen bietet den Ländern einen Zugriff auf Probleme in dem jeweiligen Politikfeld, so dass anhand der Verwaltungen der Länder Rückschlüsse auf die Politik der Länder gezogen werden. Können die theoretischen Arbeiten zur Delegation und Orchestrierung helfen die autonome Politik der Länder darzustellen und gegebenenfalls zu erklären? Sind beide Konzepte Erklärungen für die Einrichtung von Verwaltungen der Länder? Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zeigen sich in der Verwaltungspolitik der Länder in Bezug auf die Rundfunk-, Haushalts-, Schul- und Glücksspielpolitik? Erscheint die Verwaltungspolitik der Länder angemessen im Hinblick auf die Probleme in der Rundfunk-, Haushalts-, Schul- und Glücksspielpolitik? Gibt es weitere Faktoren für die Verwaltungspolitik der Länder außerhalb der Probleme? Um sich diesen Fragen zu widmen stellt das Seminar in einem ersten inhaltlichen Abschnitt Verwaltungspolitik im Allgemeinen vor, danach geht es dem Seminar um die theoretischen Konzepte der Delegation und Orchestrierung sowie um die Politik der Länder im Vergleich. In einem zweiten Abschnitt befasst sich das Seminar mit ausgesuchten Politikfeldern, die zur exklusiven Kompetenz der Länder gehören. Dazu gehören die Rundfunk-, Schul-, Haushalts- und Glücksspielpolitik. Für jeden Bereich werden erst Arbeiten zum Gegenstandsbereich betrachtet bevor ein Praktiker über den aktuellen Aufbau bzw. die aktuelle Arbeit der Landesverwaltung berichtet. Abschließend diskutiert das Seminar die Befunde vergleichend, um zu thematisieren ob die theoretischen Arbeiten zu Delegation und Orchestrierung auch zur Untersuchung der Politik der Länder geeignet ist. Damit strebt das Seminar nach einer Kombination aus Wissenschaft und Praxis.

Als Studienleistung ist eine regelmäßige, aktive Teilnahme erforderlich sowie ein Referat oder ein Protokoll an einer Sitzung. Die Prüfungsleistung ist dann erbracht, wenn die Abschlussklausur bestanden wird.

„Haushaltspolitik zwischen Konsolidierung und Solidarität“

Haushaltspolitik verteilt finanzielle Mittel zwischen den Fachressorts in jedem politischen System. In öffentlichen Haushalten spiegeln sich die Prioritäten der Politik wieder und es bieten sich Entscheidungsmöglichkeiten für Politik, um Schwerpunkte zu setzen. Werden öffentliche Haushalte konsolidiert oder verhält sich die Politik solidarisch zu anderen territorialen Ebenen, Staaten, Akteuren? Das Recht über öffentliche Haushalte zu entscheiden wird als „Königsrecht“ der Parlamente bezeichnet. Doch in wie fern üben Parlamente in Deutschland dieses „Königsrecht“ aus? In wie fern nutzen Regierungen nicht die Haushaltspolitik zur Verwirklichung ihrer eigenen Ziele? Damit ist die Haushaltspolitik zentrale Schnittstelle bei jeder Politik. Die Zuweisung von Finanzmitteln eröffnet oder verschließt Handlungsspielräume für Politik. Entsprechend drückt sich in der Haushaltspolitik aus, ob öffentliche Haushalte konsolidiert werden oder ob die öffentlichen Ausgaben und / oder Investitionen gesteigert werden. Haushaltspolitik ist nicht nur gekennzeichnet durch Ungleichgewichte in dem Bereich Ausgaben, sondern auch durch Unterschiede in dem Bereich Einnahmen. Die Spielräume für die Haushaltspolitik in der EU, im Bund, in den Ländern und in den Kommunen zeigen sich daher unterschiedlich in der Gestaltung der Einnahmen und auch in der Belastung durch die Ausgaben. Solange für jeden Haushalt zusätzliche Mittel bereit stehen, erscheinen die Zielkonflikte von Politik einfacher lösbar. Ebenso ist es für die territorialen Ebenen unterschiedlich einfach oder schwer sich solidarisch zu zeigen. Dies trifft besonders dann zu, wenn die verfügbaren Finanzmittel von Jahr zu Jahr schrumpfen. Kann eine Sparpolitik oder eine Haushaltskonsolidierung in demokratischen Staaten überhaupt gelingen? Welche Auswirkungen haben die Ungleichgewichte in den Einnahmen und Ausgaben auf Haushaltspolitik? Kommt es zu einer Zentralisierung in der Haushaltspolitik? Was folgt aus den größer werdenden Ungleichgewichten zwischen den Ländern?

Das Seminar geht in einem ersten Teil auf die Bedeutung von Haushaltspolitik ein und stellt in einem zweiten Teil grundsätzliche Konzepte für die Haushaltspolitik dar. Danach betrachtet das Seminar die Haushaltspolitik der territorialen Ebenen der EU, des
Bundes, der Länder und der Kommunen. Abschließend thematisiert das Seminar mögliche Strategien zur Konsolidierung und zur Solidarität in der Haushaltspolitik.

Die Studienleistung für das Seminar besteht aus der regelmäßigen, aktiven Teilnahme sowie einem Referat. Die Prüfungsleistung erfolgt durch das erfolgreiche abschließen des Seminars mit einer bestandenen Klausur.